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prämienhilfe.ch

Haben Sie Anspruch auf Prämienverbilligung?

Der Kanton gewährt Einwohnerinnen und Einwohnern in bescheidenen wirtschaftlichen Verhältnissen Beiträge zur Reduktion der Krankenkassenprämien. Wir helfen Ihnen, Ihren Anspruch zu prüfen und Ihren Antrag korrekt einzureichen.

Schritt 2 von 4
Wie hoch ist Ihr monatliches Haushaltseinkommen?
20'000+
Bezüger in BL
CHF 500–3'000
Ersparnis pro Jahr
20 Minuten
Gespräch
Seit 2020
Erfahrung

Prämienverbilligung im Kanton Basel-Landschaft

Auch im Kanton Basel-Landschaft erhalten tausende Personen Prämienverbilligungen. Das Verfahren ist kurz und einfach — es lohnt sich zu prüfen, ob Sie Anspruch haben. Es genügt ein Antrag pro Haushalt.

Anspruch haben Personen, deren Haushalts-Einkommen und Vermögen unterhalb der Leistungsgrenze liegt und die seit dem 1. Januar des laufenden Jahres im Kanton wohnen.

Einkommensgrenze Einzelperson
CHF 45'000 (unverifiziert)
Einkommensgrenze 4-Pers.-Haushalt
CHF 90'000 (unverifiziert)
Bezüger im Kanton
ca. 20'000 (unverifiziert)
Zuständige Stelle
SVA Basel-Landschaft
Antragsfrist 2027
September–31. Dezember 2026 (unverifiziert)

Haben sich Ihre persönlichen oder finanziellen Verhältnisse verändert? Auch bestehende Bezüger müssen Änderungen melden. Wir begleiten Sie durch den gesamten Prozess.

So funktioniert die Beantragung

1
Anspruch prüfen

In einem kurzen Gespräch von ca. 20 Minuten prüfen wir gemeinsam, ob und in welcher Höhe Sie Anspruch auf Prämienverbilligung haben.

2
Dossier zusammenstellen

Wir helfen Ihnen, alle notwendigen Unterlagen korrekt zusammenzustellen: Steuererklärung, Versicherungspolice, Lohnabrechnungen.

3
Antrag einreichen

Den Antrag reichen wir gemeinsam mit Ihnen bei der SVA Basel-Landschaft ein.

Warum beantragen viele Berechtigte keine Prämienverbilligung?

Obwohl Tausende von Personen Anspruch hätten, stellen viele keinen Antrag. Die häufigsten Gründe: Das Verfahren wirkt kompliziert, viele wissen nicht ob sie berechtigt sind, und die Fristen werden oft verpasst. Dabei ist der Prozess einfacher als erwartet — vorausgesetzt, man kennt die genauen Anforderungen und Fristen.

Zu kompliziertDas Antragsverfahren wirkt aufwendig
UnsicherViele wissen nicht ob sie berechtigt sind
Keine ZeitFristen werden oft verpasst

Häufige Fragen

Wer hat Anspruch auf Prämienverbilligung?+
Anspruch haben Personen in bescheidenen wirtschaftlichen Verhältnissen mit Wohnsitz in der Schweiz. Die genauen Einkommensgrenzen für den Kanton Basel-Landschaft prüfen wir gemeinsam mit Ihnen im Erstgespräch.
Wie viel kann ich erhalten?+
Zwischen CHF 500 und CHF 3'000 pro Jahr, abhängig von Einkommen, Vermögen und Anzahl Personen. Kinder und junge Erwachsene bis 25 Jahre in Erstausbildung sind ebenfalls anspruchsberechtigt.
Was kostet mich dieser Service?+
Für Sie entstehen keine direkten Kosten. Wir sind ein FINMA-registrierter Versicherungsbroker (EVO Partners Sàrl) und werden nicht direkt von Ihnen vergütet.
Was ist der Unterschied zum direkten Kantonsantrag?+
Sie können den Antrag direkt bei der SVA Basel-Landschaft stellen. Wir helfen Ihnen vorab, Ihren Anspruch zu prüfen und das Dossier korrekt zusammenzustellen — ähnlich wie ein Treuhänder beim Steuerformular.
Wie lange dauert die Bearbeitung?+
Das Erstgespräch dauert ca. 20 Minuten. Der Entscheid durch das Kantonsamt erfolgt in der Regel innerhalb von 2–4 Wochen.

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Vereinbaren Sie ein Erstgespräch. Wir begleiten Sie von der Prüfung bis zur Einreichung.

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